Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
712.15 RWPGWBA CH-SO

§ 132 Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) - Verzeichnis über schadstoffbelastete Böden

Boden und belastete Standorte - Boden und belastete Standorte
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (166 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 132 GWBA · Verzeichnis über schadstoffbelastete Böden

1. Das Departement erstellt und führt ein Verzeichnis über schadstoffbelastete Böden im Sinne der VBBo. Die Karte Prüfperimeter Bodenabtrag ist öffentlich.

2. ...

← § 131 GWBA Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) - Gegenstand § 133 GWBA →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →