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712.15 RWPGWBA CH-SO

§ 131 Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) - Verzeichnis der natürlichen Bodeneigenschaften

Boden und belastete Standorte - Boden und belastete Standorte
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§ 131 GWBA · Verzeichnis der natürlichen Bodeneigenschaften

1. Das Departement erhebt die natürlichen Eigenschaften land- und forstwirtschaftlich genutzter Böden und hält diese in einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis fest.

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