712.15
RWPGWBA
CH-SO
§ 110 Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) - Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen
Siedlungswasserwirtschaft - Pflichten der Träger
§ 110 GWBA · Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen
1. Die Träger sorgen für einen verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen.
2. Im Fall ausserordentlicher Trockenheit verfügen sie die notwendigen Einschränkungen und informieren das Departement. In erster Linie ist der Bedarf an Trinkwasser für die Bevölkerung, Brauchwasser für die Wirtschaft und Bewässerungswasser für die Landwirtschaft zu decken.