711.65
V-ElBau
CH-SO
§ 3 Verordnung über das elektronische Baugesuchsverfahren (V-ElBau) - Inhalt
Elektronische Plattform
§ 3 V-ElBau · Inhalt
1. Die elektronische Plattform ermöglicht die vollständig elektronische Eingabe von Baugesuchen an die Baubehörde sowie die elektronische Kommunikation zwischen ebendieser und den am Baugesuchsverfahren Beteiligten sowie den Fachstellen. Darüber hinaus dient sie der Bearbeitung und Aufbewahrung der dazugehörigen Daten und Dokumente.
2. Die elektronische Plattform ermöglicht die öffentliche Auflage von Baugesuchen im Internet.