711.65
V-ElBau
CH-SO
§ 14 Verordnung über das elektronische Baugesuchsverfahren (V-ElBau) - Nutzungsbedingungen
Schlussbestimmungen
§ 14 V-ElBau · Nutzungsbedingungen
1. Die während der öffentlichen Auflage einsehbaren Dokumente dürfen durch Drittpersonen nicht zu unzulässigen privaten oder kommerziellen Zwecken verwendet werden.
2. Die Baugesuchsunterlagen werden in derjenigen Form, wie sie auf der Plattform zur Verfügung gestellt werden, publiziert.
3. Die Nutzenden der Plattform sind auf vorstehende Nutzungsbedingungen in geeigneter Form hinzuweisen.