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711.65 V-ElBau CH-SO

§ 13 Verordnung über das elektronische Baugesuchsverfahren (V-ElBau) - Datenschutz und Informationssicherheit

Schlussbestimmungen
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§ 13 V-ElBau · Datenschutz und Informationssicherheit

1. Der Betreiber stellt sicher, dass die Massnahmen aus dem kantonalen IKT-Grundschutz umgesetzt sind und ein Informationssicherheits-Management-System (ISMS) vorhanden ist. Insbesondere trifft er die erforderlichen Massnahmen, damit

a) kein Datenverlust entsteht;

b) die sich auf dem Portal befindenden Daten nicht unrechtmässig eingesehen, verändert oder gelöscht werden können;

c) die Plattform eine angemessene Verfügbarkeit aufweist;

d) die Zugriffsrechte gewährleistet sind.

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