711.61
COSKBV
CH-SO
§ 55 Kantonale Bauverordnung (KBV) - Schneefänge
Bauvorschriften - Sicherheit
§ 55 KBV · Schneefänge
1. Wo es aus Sicherheitsgründen nötig ist, sind auf Steildächern Schneefänge anzubringen.