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711.61 COSKBV CH-SO

§ 55 Kantonale Bauverordnung (KBV) - Schneefänge

Bauvorschriften - Sicherheit
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§ 55 KBV · Schneefänge

1. Wo es aus Sicherheitsgründen nötig ist, sind auf Steildächern Schneefänge anzubringen.

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