Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
711.61 COSKBV CH-SO

§ 39 Kantonale Bauverordnung (KBV) - Nutzungsbonus

Bauvorschriften - Nutzungsziffern
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (86 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 39 KBV · Nutzungsbonus

1. Die Gemeinden können in ihren Reglementen vorsehen, dass insbesondere bei Arealüberbauungen und bei Quartiererneuerungen, die ein zusammenhängendes Gebiet umfassen, die Geschossflächen-, Überbauungs- und Baumassenziffer in einem von ihr zu bestimmenden Mass überschritten werden darf (Bonus), wenn

a) es sich um eine architektonisch und wohnhygienisch gute, der baulichen und landschaftlichen Umgebung angepasste Überbauung handelt und

b) die Überbauung gleichzeitig oder mindestens gruppenweise in Etappen ausgeführt wird.

2. In gleicher Weise können sie einen Bonus vorsehen für An- und Umbauten von bestehenden, zonenkonformen Wohnbauten, die nicht mehr als 2 Geschosse aufweisen und vor dem 1. Januar 1991 erstellt wurden.

3. Für Gebäude, welche das von der Gesetzgebung geforderte Mass an Energieeffizienz um mindestens 20% überschreiten, ist bei der Geschossflächen-, Überbauungs- und Baumassenziffer ein Bonus von 5% zu gewähren. Ab einer Verbesserung von 40% beträgt dieser Bonus 10%. Bei einer Verbesserung von 100% beträgt dieser Bonus 15%.

4. Bei der Berechnung der Geschossflächenziffer werden die Flächen von offenen Gebäuden und Gebäudeteilen, die weniger als zur Hälfte durch Abschlüsse (beispielsweise Wände) umgrenzt sind, die Flächen von Velounterständen sowie von ein- und vorspringenden, auch verglasten, aber unbeheizten Balkonen inklusive darunter liegender ebensolcher Sitzplätze im Erdgeschoss und Wintergärten nicht angerechnet.

5. Alle Boni bemessen sich ab der Grundnutzung und dürfen in der Summe die entsprechende Nutzungsziffer um maximal 20% überschreiten.

← § 38 KBV Kantonale Bauverordnung (KBV) - Geltung § 40 KBV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →