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711.41 GBV CH-SO

§ 40 Kantonale Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (GBV) - 3. Einteilungsmerkmale

Besondere Bestimmungen - Verkehrsanlagen
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§ 40 GBV · 3. Einteilungsmerkmale

1. Erschliessungsstrassen dienen der parzellenweisen Erschliessung eines Quartiers oder einer Gesamtüberbauung.

2. Sammelstrassen sammeln den Verkehr der einzelnen Erschliessungsstrassen und führen ihn den Hauptstrassen zu.

3. Hauptverkehrsstrassen sind Ortsverbindungsstrassen oder Strassen, welche grössere Ortsgebiete miteinander verbinden.

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