711.41
GBV
CH-SO
§ 40 Kantonale Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (GBV) - 3. Einteilungsmerkmale
Besondere Bestimmungen - Verkehrsanlagen
§ 40 GBV · 3. Einteilungsmerkmale
1. Erschliessungsstrassen dienen der parzellenweisen Erschliessung eines Quartiers oder einer Gesamtüberbauung.
2. Sammelstrassen sammeln den Verkehr der einzelnen Erschliessungsstrassen und führen ihn den Hauptstrassen zu.
3. Hauptverkehrsstrassen sind Ortsverbindungsstrassen oder Strassen, welche grössere Ortsgebiete miteinander verbinden.