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§ 3 Verordnung über Baulandumlegung und Grenzbereinigung - Fachleute

Allgemeines
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§ 3 Verordnung über Baulandumlegung und Grenzbereinigung · Fachleute

1. Die durchführende Behörde zieht die erforderlichen Fachleute bei. Sie kann bei komplizierten Land- und Baumbewertungen Schätzungsexperten beiziehen.

2. Die Fachleute haben beratende Stimme.

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