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§ 11 Verordnung über Baulandumlegung und Grenzbereinigung - 7. Spezielle Bedingungen a) Inhalt

Baulandumlegung
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§ 11 Verordnung über Baulandumlegung und Grenzbereinigung · 7. Spezielle Bedingungen a) Inhalt

1. Die speziellen Bedingungen legen die allgemeinen Abzüge, den Verteilungsmassstab, die Bewertung des Altbestandes und die Entschädigung für Mehr- und Minderzuteilungen fest.

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