711.31
CH-SO
§ 10 Verordnung über Baulandumlegung und Grenzbereinigung - 6. Grundlagen
Baulandumlegung
§ 10 Verordnung über Baulandumlegung und Grenzbereinigung · 6. Grundlagen
1. Die durchführende Behörde legt folgende Vorlagen öffentlich auf
a) Darstellung des Altbestandes, bestehend aus
1. Perimeterplan, enthaltend die genaue Angabe des Umlegungsgebietes mit Flächenverzeichnis der beteiligten Grundstücke. Wenn nötig sind der Perimeter zu vermessen und die Flächen zu bestimmen;
2. Verzeichnis der vom Verfahren erfassten Grundstücke mit Grundbuchnummern, Beschreibung (Lage, Grösse, Nutzung, Gebäude) und Bezeichnung der Abbruchbauten;
3. Verzeichnis der Grundeigentümer;
4. Verzeichnis der eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten;
5. Verzeichnis der Vor- und Anmerkungen.
b) Reglement über die speziellen Bedingungen.