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711.271 ÖREBGeoIV CH-SO

§ 4 Geoinformationsverordnung (GeoIV) - Datenmodell für Leitungskataster der Einwohnergemeinden (§ 11 GeoIG)

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§ 4 GeoIV · Datenmodell für Leitungskataster der Einwohnergemeinden (§ 11 GeoIG)

1. Für Leitungskataster der Einwohnergemeinden gilt die Norm SIA 405 und deren Merkblätter.

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