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711.27 GeoIG CH-SO

§ 13 Geoinformationsgesetz (GeoIG) - Aufgaben der Einwohnergemeinde

Organisation
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§ 13 GeoIG · Aufgaben der Einwohnergemeinde

1. Die Einwohnergemeinden können eine Geodateninfrastruktur für Geobasisdaten nach kommunalem Recht und insbesondere auch Leitungskataster betreiben.

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