Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
711.25 CH-SO

§ 14 Verordnung über Staatsbeiträge an die Kosten der Orts- und Regionalplanung - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 Verordnung über Staatsbeiträge an die Kosten der Orts- und Regionalplanung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Alle widersprechenden Vorschriften, insbesondere die Verordnung vom 11. April 1980, werden aufgehoben.

← § 13 Verordnung über Staatsbeiträge an die Kosten der Orts- und Regionalplanung Grundsatz § 15 Verordnung über Staatsbeiträge an die Kosten der Orts- und Regionalplanung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →