711.18
PAGLEPLCP
CH-SO
§ 9 Gesetz über den Ausgleich raumplanungsbedingter Vor- und Nachteile (Planungsausgleichsgesetz, PAG) - Entstehung der Forderung
Ausgleichsabgabe
§ 9 Planungsausgleichsgesetz, PAG · Entstehung der Forderung
1. Die Forderung über die Ausgleichsabgabe entsteht mit der Rechtskraft ihrer Festsetzung.