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711.18 PAGLEPLCP CH-SO

§ 9 Gesetz über den Ausgleich raumplanungsbedingter Vor- und Nachteile (Planungsausgleichsgesetz, PAG) - Entstehung der Forderung

Ausgleichsabgabe
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§ 9 Planungsausgleichsgesetz, PAG · Entstehung der Forderung

1. Die Forderung über die Ausgleichsabgabe entsteht mit der Rechtskraft ihrer Festsetzung.

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