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§ 4 Verordnung über Verfahrenskoordination und Umweltverträglichkeitsprüfung (VVK) - 4. Aemterkonferenz

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§ 4 VVK · 4. Aemterkonferenz

1. Die KABUW setzt sich zusammen aus den Departementssekretärinnen oder Departementssekretären des Bau- und Justizdepartementes und des Volkwirtschaftsdepartementes, den Chefinnen oder Chefs der Ämter für Raumplanung, Umwelt, Wirtschaft und Arbeit, Verkehr und Tiefbau, Landwirtschaft sowie Wald, Jagd und Fischerei. Sie konstituiert sich selber.

2. Die KABUW berät den Regierungsrat in allen strategischen und grundsätzlichen Fragen, welche sich im Spannungsfeld Bau, Wirtschaft, Raumplanung und Umweltschutz stellen.

3. Sie hat die Oberaufsicht über die Verfahrenskoordination und Projektleitung und entscheidet über Verfahrensfragen nach dieser Verordnung.

4. Sie ist verantwortlich für Ausbildung und Coaching der Projektleiterinnen und Projektleiter.

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