Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
711.15 EIEVIAVVK CH-SO

§ 18 Verordnung über Verfahrenskoordination und Umweltverträglichkeitsprüfung (VVK) - 15. Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 18 VVK · 15. Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1994 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.

← § 17 VVK Verordnung über Verfahrenskoordination und Umweltverträglichkeitsprüfung (VVK) - 1. Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →