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711.1 GOPBG CH-SO

§ 99 Planungs- und Baugesetz (PBG) - 1. Grundlage

Erschliessung, Erschliessungsbeiträge und -gebühren - Erschliessung
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§ 99 PBG · 1. Grundlage

1. Die Erschliessung hat sich nach den Nutzungsplänen zu richten.

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