711.1
GOPBG
CH-SO
§ 8bis Planungs- und Baugesetz (PBG) - 3. Wertausgleich
Raumplanung - Allgemeine Bestimmungen
§ 8bis PBG · 3. Wertausgleich
1. Der angemessene Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile, die durch Planungen nach diesem Gesetz entstehen, wird in einem speziellen Gesetz geregelt.