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711.1 GOPBG CH-SO

§ 8bis Planungs- und Baugesetz (PBG) - 3. Wertausgleich

Raumplanung - Allgemeine Bestimmungen
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§ 8bis PBG · 3. Wertausgleich

1. Der angemessene Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile, die durch Planungen nach diesem Gesetz entstehen, wird in einem speziellen Gesetz geregelt.

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