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711.1 GOPBG CH-SO

§ 5bis Planungs- und Baugesetz (PBG) - Zugang zu amtlichen Dokumenten

Allgemeine Bestimmungen
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§ 5bis PBG · Zugang zu amtlichen Dokumenten

1. In den Verfahren, die gestützt auf dieses Gesetz durchgeführt werden, richtet sich der Zugang zu amtlichen Dokumenten allein nach dem Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen.

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