711.1
GOPBG
CH-SO
§ 58 Planungs- und Baugesetz (PBG) - 2. Kantonaler Richtplan a) Inhalt
Raumplanung - Kantonsplanung
§ 58 PBG · 2. Kantonaler Richtplan a) Inhalt
1. Der kantonale Richtplan legt nach den Vorschriften des Bundesrechtes und gestützt auf die Grundlagen der Regionalplanung insbesondere die künftige Besiedlung und Nutzung des Kantons in den Grundzügen sowie Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt fest.
2. ...
3. Der Richtplan setzt die Kriterien für die Ausscheidung spezieller Landwirtschaftszonen nach § 37bis Absatz 3 fest.