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711.1 GOPBG CH-SO

§ 37 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Rechtswirkungen

Raumplanung - Ortsplanung
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§ 37 PBG · Rechtswirkungen

1. Die mit den Schutzzonen verbundenen Enteignungsrechte und Eigentumsbeschränkungen sind zu bezeichnen, soweit sie sich nicht aus der kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebung ergeben.

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