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711.1 GOPBG CH-SO

§ 33 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Industriezonen

Raumplanung - Ortsplanung
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§ 33 PBG · Industriezonen

1. In den Industriezonen sind Industriebetriebe und betriebsnotwendige Wohnungen zulässig.

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