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711.1 GOPBG CH-SO

§ 27 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Reservezone

Raumplanung - Ortsplanung
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§ 27 PBG · Reservezone

1. Land, das aus siedlungspolitischen Gründen für eine spätere Überbauung in Frage kommt, kann als Reservezone ausgeschieden werden.

2. Die voraussichtliche Nutzung im Sinne von §§ 29-34 kann in der Reservezone bereits festgelegt werden.

3. ...

4. Die Zuweisung von Land der Reservezone zur Bauzone erfolgt im ordentlichen Nutzungsplanverfahren (§§ 15 ff).

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