711.1
GOPBG
CH-SO
§ 27 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Reservezone
Raumplanung - Ortsplanung
§ 27 PBG · Reservezone
1. Land, das aus siedlungspolitischen Gründen für eine spätere Überbauung in Frage kommt, kann als Reservezone ausgeschieden werden.
2. Die voraussichtliche Nutzung im Sinne von §§ 29-34 kann in der Reservezone bereits festgelegt werden.
3. ...
4. Die Zuweisung von Land der Reservezone zur Bauzone erfolgt im ordentlichen Nutzungsplanverfahren (§§ 15 ff).