711.1
GOPBG
CH-SO
§ 19 Planungs- und Baugesetz (PBG) - e) Änderungen im Einsprache- und Genehmigungsverfahren
Raumplanung - Ortsplanung
§ 19 PBG · e) Änderungen im Einsprache- und Genehmigungsverfahren
1. Ergeben sich bei der Erledigung von Einsprachen oder Beschwerden oder bei der Überprüfung durch den Regierungsrat Änderungen, ist den Betroffenen vor dem Entscheid Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen zu geben, sofern sie nicht schriftlich zustimmen.
2. ...