711.1
GOPBG
CH-SO
§ 148 Planungs- und Baugesetz (PBG) - 9. Kinderspielplätze und Aufenthaltsräume
Die öffentlichen Bauvorschriften
§ 148 PBG · 9. Kinderspielplätze und Aufenthaltsräume
1. Beim Bau von Wohnsiedlungen und Mehrfamilienhäusern hat der Bauherr ausreichende und geeignete Spielplätze und Aufenthaltsräume für Kinder zu schaffen.
2. § 147 Absätze 2-4 finden sinngemäss Anwendung.