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711.1 GOPBG CH-SO

§ 148 Planungs- und Baugesetz (PBG) - 9. Kinderspielplätze und Aufenthaltsräume

Die öffentlichen Bauvorschriften
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§ 148 PBG · 9. Kinderspielplätze und Aufenthaltsräume

1. Beim Bau von Wohnsiedlungen und Mehrfamilienhäusern hat der Bauherr ausreichende und geeignete Spielplätze und Aufenthaltsräume für Kinder zu schaffen.

2. § 147 Absätze 2-4 finden sinngemäss Anwendung.

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