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711.1 GOPBG CH-SO

§ 146 Planungs- und Baugesetz (PBG) - 7. Umweltschutz

Die öffentlichen Bauvorschriften
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§ 146 PBG · 7. Umweltschutz

1. Bauten und Anlagen haben den Vorschriften des Umweltschutzrechtes des Bundes und des Kantons zu genügen. Soweit vorgeschrieben, sind Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen.

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