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711.1 GOPBG CH-SO

§ 144 Planungs- und Baugesetz (PBG) - 5. Ausnützung der Energie

Die öffentlichen Bauvorschriften
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§ 144 PBG · 5. Ausnützung der Energie

1. Der Wärme- und Kälteschutz richtet sich nach der Energiegesetzgebung.

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