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626.15 JaPV CH-SO

§ 19 Jagdprüfungsverordnung (JaPV) - Jagdfähigkeitsausweis

Jagdprüfung - Gemeinsame Bestimmungen
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§ 19 JaPV · Jagdfähigkeitsausweis

1. Wer den theoretischen und den praktischen Teil der Jagdprüfung bestanden hat, erhält den Jagdfähigkeitsausweis.

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