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626.12 JaV CH-SO

§ 6 Jagdverordnung (JaV) - Jagdpachtvertrag

Revierjagd - Verpachtung
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§ 6 JaV · Jagdpachtvertrag

1. Das Departement stellt für alle Jagdvereine einen einheitlichen Jagdpachtvertrag aus.

2. Der Jagdpachtvertrag enthält die genaue Festlegung der Reviergrenze.

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