626.12
JaV
CH-SO
§ 53 Jagdverordnung (JaV) - Wildschadenformular
Wildschaden - Entschädigung von Wildschaden
§ 53 JaV · Wildschadenformular
1. Liegt ein entschädigungspflichtiger Wildschaden vor, ist zuhanden der Fachstelle ein Wildschadenformular einzureichen.