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626.12 JaV CH-SO

§ 53 Jagdverordnung (JaV) - Wildschadenformular

Wildschaden - Entschädigung von Wildschaden
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§ 53 JaV · Wildschadenformular

1. Liegt ein entschädigungspflichtiger Wildschaden vor, ist zuhanden der Fachstelle ein Wildschadenformular einzureichen.

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