626.12
JaV
CH-SO
§ 5 Jagdverordnung (JaV) - Öffentliche Versteigerung der Jagdreviere
Revierjagd - Verpachtung
§ 5 JaV · Öffentliche Versteigerung der Jagdreviere
1. Die öffentliche Versteigerung der Jagdreviere ist unter Angabe der Steigerungs- und Pachtbedingungen im Amtsblatt bekanntzumachen.