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626.12 JaV CH-SO

§ 5 Jagdverordnung (JaV) - Öffentliche Versteigerung der Jagdreviere

Revierjagd - Verpachtung
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§ 5 JaV · Öffentliche Versteigerung der Jagdreviere

1. Die öffentliche Versteigerung der Jagdreviere ist unter Angabe der Steigerungs- und Pachtbedingungen im Amtsblatt bekanntzumachen.

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