625.711
CH-SO
Art. 7 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Solothurn betreffend die Fischerei in den Grenzgewässern der Aare
Bewirtschaftungsmassnahmen und Schongebiete
Art. 7 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Solothurn betreffend die Fischerei in den Grenzgewässern der Aare
1. Die Fischereiverwaltungen beider Kantone können gemeinsam Bewirtschaftungsmassnahmen und Schongebiete festlegen.