Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
625.711 CH-SO

Art. 7 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Solothurn betreffend die Fischerei in den Grenzgewässern der Aare

Bewirtschaftungsmassnahmen und Schongebiete
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Art. 7 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Solothurn betreffend die Fischerei in den Grenzgewässern der Aare

1. Die Fischereiverwaltungen beider Kantone können gemeinsam Bewirtschaftungsmassnahmen und Schongebiete festlegen.

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