625.711
CH-SO
Art. 5 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Solothurn betreffend die Fischerei in den Grenzgewässern der Aare
Ausübung der Fischerei
Art. 5 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Solothurn betreffend die Fischerei in den Grenzgewässern der Aare
1. Für Fischereiberechtigte beider Kantone bestehen für die Fischereiausübung keine tageszeitlichen Beschränkungen.