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625.711 CH-SO

Art. 4 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Solothurn betreffend die Fischerei in den Grenzgewässern der Aare

Ausübung der Fischerei
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Art. 4 Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Solothurn betreffend die Fischerei in den Grenzgewässern der Aare

1. Die Fangzahlbeschränkungen betragen

Fischart: Forellen

Pro Tag: 6 Stk.

Fischart: Äsche*

Pro Tag: ...

Fischart: Hecht

Pro Tag: 5 Stk.

Fischart: Flussbarsch (Egli)*

Pro Tag: ...

Fischart: Felchen

Pro Tag: 25 Stk.

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