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625.12 FiVO CH-SO

§ 6 Fischereiverordnung (FiVO) - Rückerstattung

Fischereiregal
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§ 6 FiVO · Rückerstattung

1. Bei Verhinderung an der Ausübung der Fischerei besteht kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Patentgebühren.

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