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625.11 FiG CH-SO

§ 26 Fischereigesetz (FiG) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 26 FiG · Inkrafttreten

1. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Vorbehalten bleibt die Genehmigung durch den Bund.

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