625.11
FiG
CH-SO
§ 20 Fischereigesetz (FiG) - Leistungsaufträge
Finanzielles
§ 20 FiG · Leistungsaufträge
1. Leistungen, welche für den Vollzug notwendig sind, können teilweise oder ganz mittels Leistungsauftrag an Dritte übertragen werden.
a)* ...
b)* ...
c)* ...
d)* ...
2. ...