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625.11 FiG CH-SO

§ 20 Fischereigesetz (FiG) - Leistungsaufträge

Finanzielles
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§ 20 FiG · Leistungsaufträge

1. Leistungen, welche für den Vollzug notwendig sind, können teilweise oder ganz mittels Leistungsauftrag an Dritte übertragen werden.

a)* ...

b)* ...

c)* ...

d)* ...

2. ...

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