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625.11 FiG CH-SO

§ 13 Fischereigesetz (FiG) - Grundsätze zum Schutz

Schutz und Nutzung der Fische, Rundmäuler, Krebse, Muscheln und Fischnährtiere
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§ 13 FiG · Grundsätze zum Schutz

1. Der Schutz richtet sich nach der Bundesgesetzgebung.

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