624.512
CH-SO
Kanton Solothurn 624.512
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Solothurn
Gesetzestext (2 Artikel)
§ 1 Beteiligung des Kantons an der Aktiengesellschaft Vereinigte Schweizerische Rheinsalinen
Originalquelle öffnen
1. Der Kanton Solothurn beteiligt sich an der unterm 14. Juli 1909 gegründeten Aktiengesellschaft Vereinigte Schweizerische Rheinsalinen mit Hauptsitz in Schweizerhalle; er übernimmt die ihm angebotenen 60 Aktien zum Nominalwerte von 60000 Franken, zahlbar vom 25. bis 30. September 1909 bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank in Liestal mit Zins zu 5% vom 1. Januar 1909 bis zum Einzahlungstag. Landammann und Staatsschreiber werden mit der Zeichnung beauftragt.
§ 2 Beteiligung des Kantons an der Aktiengesellschaft Vereinigte Schweizerische Rheinsalinen
Originalquelle öffnen
1. Die durch Ziffer 1 beschlossene Beteiligung erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Kantonsrat.