624.122
CH-SO
§ 4 Gesetz über das Salzregal und den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz - Strafbestimmungen
§ 4 Gesetz über das Salzregal und den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz · Strafbestimmungen
1. Wer diesem Gesetz zuwiderhandelt, wird mit Busse bestraft.