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§ 1 Gesetz über das Salzregal und den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz - Salzregal

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§ 1 Gesetz über das Salzregal und den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz · Salzregal

1. Das Recht auf Gewinnung, Einfuhr, Kauf und Verkauf von Salz auf dem Gebiet des Kantons Solothurn steht als Regal ausschliesslich dem Staat zu.

2. Das Salzregal umfasst Salz und Sole jeder Art sowie mit Salz gemischte Stoffe, die 30% oder mehr Natriumchlorid enthalten.

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