§ 6 Reglement über die Beiträge an den Brandschutz und die Elementarschadenprävention (Beitragsreglement Prävention) - Beitragshöhe
§ 6 Beitragsreglement Prävention · Beitragshöhe
1. An die Installation normkonformer Überspannungsableiter wird ein Pauschalbeitrag gesprochen. Dieser beträgt je nach Projektart
Projektart | Pauschalbeitrag | Beitragslimit
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Einbau in Leitungen, die von ausserhalb in das Gebäude geführt werden: Kombi-Ableiter T1-T2 oder T1-T2-T3 mit 12,5 kA Ableitvermögen/Pol (in Netzzuleitung, Aussenzählerkasten, Hauptverteilung oder dgl.) | 250 Franken / Ableiter | Max. 5'000 Franken
Einbau in Leitungen, die von ausserhalb in das Gebäude geführt werden: in TV / TT oder Datenleitungen (ausser Glasfaserleitungen) | 50 Franken / Ableiter | Max. 5'000 Franken
Einbau in Leitungen, die von ausserhalb in das Gebäude geführt werden: In String-Leitungen von PV-Anlagen beim Gebäudeeintritt | 150 Franken / String | Max. 5'000 Franken
Einbau in Leitungen im Gebäude (z.B. in Elektroverteilungen oder dgl.): Überspannungsableiter T2 oder Kombi-Ableiter T2-T3 | 100 Franken / Ableiter | Max. 5'000 Franken