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618.56 CH-SO

§ 6 Reglement über die Beiträge an den Brandschutz und die Elementarschadenprävention (Beitragsreglement Prävention) - Beitragshöhe

Brandschutz (§ 65 GVV) - Blitzschutzsysteme (§ 65 Abs. 1 Bst. a GVV) - Innerer Blitzschutz
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§ 6 Beitragsreglement Prävention · Beitragshöhe

1. An die Installation normkonformer Überspannungsableiter wird ein Pauschalbeitrag gesprochen. Dieser beträgt je nach Projektart

Projektart | Pauschalbeitrag | Beitragslimit

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Einbau in Leitungen, die von ausserhalb in das Gebäude geführt werden: Kombi-Ableiter T1-T2 oder T1-T2-T3 mit 12,5 kA Ableitvermögen/Pol (in Netzzuleitung, Aussenzählerkasten, Hauptverteilung oder dgl.) | 250 Franken / Ableiter | Max. 5'000 Franken

Einbau in Leitungen, die von ausserhalb in das Gebäude geführt werden: in TV / TT oder Datenleitungen (ausser Glasfaserleitungen) | 50 Franken / Ableiter | Max. 5'000 Franken

Einbau in Leitungen, die von ausserhalb in das Gebäude geführt werden: In String-Leitungen von PV-Anlagen beim Gebäudeeintritt | 150 Franken / String | Max. 5'000 Franken

Einbau in Leitungen im Gebäude (z.B. in Elektroverteilungen oder dgl.): Überspannungsableiter T2 oder Kombi-Ableiter T2-T3 | 100 Franken / Ableiter | Max. 5'000 Franken

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