618.56
CH-SO
§ 5 Reglement über die Beiträge an den Brandschutz und die Elementarschadenprävention (Beitragsreglement Prävention) - Beitragsgegenstand
Brandschutz (§ 65 GVV) - Blitzschutzsysteme (§ 65 Abs. 1 Bst. a GVV) - Innerer Blitzschutz
§ 5 Beitragsreglement Prävention · Beitragsgegenstand
1. Der innere Blitzschutz besteht aus der Installation von Überspannungsableitern und dem Potenzialausgleich.
2. Beitragsgegenstand ist die Installation normkonformer Überspannungsableiter bei der Neuinstallation eines äusseren Blitzschutzsystems sowie bei Nachrüstungen in bestehenden Gebäuden.
3. Nicht beitragsberechtigt sind namentlich
a) Demontagearbeiten und das Versetzen von bestehenden Installationen;
b) nicht ortsfest installierte und angeschlossene Überspannungsschutzgeräte;
c) die Installation des Potenzialausgleichs;
d) Überspannungsableiter mit fehlender energetischer Koordination.