§ 4 Reglement über die Beiträge an den Brandschutz und die Elementarschadenprävention (Beitragsreglement Prävention) - Beitragshöhe
§ 4 Beitragsreglement Prävention · Beitragshöhe
1. Bei folgenden Projekten wird pro Anlage entweder ein Pauschalbeitrag gesprochen oder auf Antrag hin ein Beitrag an die anrechenbaren Kosten zum festgelegten Beitragssatz bis zum Beitragslimit ausgerichtet
Projektart | Pauschalbeitrag | Beitragssatz | Beitragslimit
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Installation einer neuen Anlage im Rahmen eines Neubauprojekts | 1'000 Franken | 20 % | Max. 10'000 Franken
Installation einer neuen Anlage auf bestehenden Gebäuden | 4'000 Franken | 40 % | Max. 40'000 Franken
2. Ein Beitrag pro Anlage an die anrechenbaren Kosten zum festgelegten Beitragssatz bis zum Beitragslimit wird ausgerichtet bei
Projektart | Pauschalbeitrag | Beitragssatz | Beitragslimit
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Installation im Rahmen eines Umbaus, Anbaus oder einer Anlagenerweiterung | - | 30 % | Max. 20'000 Franken
Instandstellung einer bestehenden Anlage | - | 30 % | Max. 20'000 Franken
3. Anrechenbar sind pro Anlage sämtliche Kosten, die zur Planung und Installation eines normkonformen Blitzschutzsystems dienen, einschliesslich Honorare und Mehrwertsteuer, nach Abzug von Rabatten und Skonti.
4. Eigenleistungen bei der Ausführung der Schutzmassnahme werden nach den Richtlinien der SGV für Eigenleistungen im Schadenfall angerechnet.