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§ 30 Reglement über die Beiträge an den Brandschutz und die Elementarschadenprävention (Beitragsreglement Prävention) - Beitragsgesuch

Verfahren
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§ 30 Beitragsreglement Prävention · Beitragsgesuch

1. Das Beitragsgesuch für Brandschutzmassnahmen bzw. Elementarschadenprävention am Einzelobjekt (Objektschutzmassnahmen) muss in der Regel folgende Unterlagen enthalten

a) ausgefülltes Beitragsgesuch Brandschutz bzw. Elementarschadenprävention;

b) Projektbeschrieb;

c) Projektpläne und -skizzen;

d) Kostenzusammenstellung und allfälligen Kostenteiler;

e) Offerten aller beitragsberechtigten Arbeiten;

f) Auflistung allfälliger Eigenleistungen (Arbeit und Material).

2. Wird mit dem Gesuch ein Pauschalbeitrag beantragt, entfallen die Unterlagen gemäss Absatz 1 Buchstaben d-f.

3. Das Beitragsgesuch für koordinierte Objektschutzmassnahmen (Arealschutzmassnahmen) muss zusätzlich einen technischen Bericht enthalten, mit Ausgangslage (Ist-Zustand) und Aufgabenstellung, Gefahrengrundlagen, Schutzzielen, Wirtschaftlichkeitsberechnung nach EconoMe oder Prevent-Building, Bauablauf sowie Regelung des Unterhalts.

4. Die SGV kann weitere Abklärungen, Gutachten und Nachweise verlangen.

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