§ 30 Reglement über die Beiträge an den Brandschutz und die Elementarschadenprävention (Beitragsreglement Prävention) - Beitragsgesuch
§ 30 Beitragsreglement Prävention · Beitragsgesuch
1. Das Beitragsgesuch für Brandschutzmassnahmen bzw. Elementarschadenprävention am Einzelobjekt (Objektschutzmassnahmen) muss in der Regel folgende Unterlagen enthalten
a) ausgefülltes Beitragsgesuch Brandschutz bzw. Elementarschadenprävention;
b) Projektbeschrieb;
c) Projektpläne und -skizzen;
d) Kostenzusammenstellung und allfälligen Kostenteiler;
e) Offerten aller beitragsberechtigten Arbeiten;
f) Auflistung allfälliger Eigenleistungen (Arbeit und Material).
2. Wird mit dem Gesuch ein Pauschalbeitrag beantragt, entfallen die Unterlagen gemäss Absatz 1 Buchstaben d-f.
3. Das Beitragsgesuch für koordinierte Objektschutzmassnahmen (Arealschutzmassnahmen) muss zusätzlich einen technischen Bericht enthalten, mit Ausgangslage (Ist-Zustand) und Aufgabenstellung, Gefahrengrundlagen, Schutzzielen, Wirtschaftlichkeitsberechnung nach EconoMe oder Prevent-Building, Bauablauf sowie Regelung des Unterhalts.
4. Die SGV kann weitere Abklärungen, Gutachten und Nachweise verlangen.