618.56
CH-SO
§ 14 Reglement über die Beiträge an den Brandschutz und die Elementarschadenprävention (Beitragsreglement Prävention) - Beitragsgegenstand
Brandschutz (§ 65 GVV) - Freiwillige bauliche und technische Brandschutzmassnahmen in bestehenden Gebäuden (§ 65 Abs. 1 Bst. b GVV) - Abströmöffnungen in vertikalen Fluchtwegen
§ 14 Beitragsreglement Prävention · Beitragsgegenstand
1. Beitragsgegenstand ist die Neuerstellung normkonformer Abströmöffnungen zur Entrauchung von vertikalen Fluchtwegen in bestehenden Gebäuden.
2. Nicht beitragsberechtigt sind namentlich
a) Unterhalt von bestehenden Entrauchungsöffnungen;
b) Provisorien;
c) Demontagen, Abbrucharbeiten und Entsorgungen.