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618.56 CH-SO

§ 13 Reglement über die Beiträge an den Brandschutz und die Elementarschadenprävention (Beitragsreglement Prävention) - Beitragsbedingungen

Brandschutz (§ 65 GVV) - Freiwillige bauliche und technische Brandschutzmassnahmen in bestehenden Gebäuden (§ 65 Abs. 1 Bst. b GVV) - Schaltgerätekombination in vertikalen Fluchtwegen
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§ 13 Beitragsreglement Prävention · Beitragsbedingungen

1. Für die Beitragsgewährung gelten folgende besonderen Bedingungen

a) brandschutztechnisch geeigneter neuer Standort für Schaltgerätekombination oder normkonforme Verkleidung der Schaltgerätekombination;

b) Ausführung durch eine dafür geeignete Fachfirma (Schreinerei, Holzbau, Elektroinstallateur etc.);

c) schriftliche Bestätigung der normkonformen Ausführung (Nachweis mit Fotos und/oder Plänen) durch die verantwortliche Fachfirma.

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