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618.56 CH-SO

§ 12 Reglement über die Beiträge an den Brandschutz und die Elementarschadenprävention (Beitragsreglement Prävention) - Beitragsgegenstand und Beitragshöhe

Brandschutz (§ 65 GVV) - Freiwillige bauliche und technische Brandschutzmassnahmen in bestehenden Gebäuden (§ 65 Abs. 1 Bst. b GVV) - Schaltgerätekombination in vertikalen Fluchtwegen
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§ 12 Beitragsreglement Prävention · Beitragsgegenstand und Beitragshöhe

1. Beitragsgegenstand ist die Verlegung bestehender Schaltgerätekombinationen (Elektroverteilungen etc.) aus vertikalen Fluchtwegen in einen anderen Brandabschnitt oder die normkonforme Verkleidung mit Feuerwiderstand EI 30-RF1.

2. Pro Schaltgerätekombination wird ein Pauschalbeitrag von 1'000 Franken gewährt.

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